Das BGE zu Gast bei Freunden – unser Besuch in Oldenstadt

Was lange währt, wird endlich gut. Am 8. November war es soweit. Wir konnten die Einladung, die Pastor Frank-Peter Schulz bei seinem Abschied aus Nienburg ausgesprochen hatte, das BGE seiner neuen Gemeinde näher zu bringen, endlich in die Tat umsetzen. Zusammen mit einigen Mitgliedern des Anti-Atomkreises Nienburg machten wir uns auf den Weg nach Oldenstadt, nahe Uelzen, um unsere Bürgerinitiative und das Bedingungslose Grundeinkommen dort vorzustellen. Wir, das sind Rudi Nolte, Frank Zunk, Wolfgang Kopf und meine Wenigkeit.

Nach knapp zweistündiger Fahrt in einen schönen Sonntagmorgen konnten wir die in wunderschöner Umgebung gelegene, altehrwürdige Kirche in Oldenstadt bewundern. Nach einem kurzen Imbiss nahmen wir am Gottesdienst teil.

Ein Gottesdienst in dieser Form war für mich etwas Neues und Besonderes. Frank Peter Schulz machte in seiner Predigt an Hand des Gleichnisses von den Arbeitern im göttlichen Weinberg deutlich, warum es auch aus theologischer Sicht ein Grundeinkommen geben muss. In diesem Gleichnis wurde überdeutlich, dass die Entkoppelung von Lohn und Leistung auch aus biblischer Sicht geboten ist.

Wolfgang Kopf, Axel Nürge, Frau Schulz, Frank-Peter Schulz
Am Nachmittag konnten Wolfgang und ich dann einer interessierten Gemeinde unser Konzept eines Bedingungslosen Grundeinkommens vorstellen. Nachdem Wolfgang kurz die vier vom Netzwerk Grundeinkommen formulierten Grundkriterien des BGE; in existenzsichernder Höhe, für jeden hier Lebenden, ohne Bedürftigkeitsprüfung und ohne Zwang zur Arbeit oder anderen Gegenleistungen benannt hatte, ging er ausführlich auf die Begründung des Grundeinkommens ein:
Unsere Bürgerinitiative begreift die soziale Sicherheit eines jeden Menschen als ein universelles Menschenrecht, das in Artikel 25 der UN-Charta, der Erklärung der Menschenrechte vom 10.12.1948 weltweit, sowie in Artikel 1 und Artikel 20 des Grundgesetzes für Deutschland festgeschrieben ist.
Die durch die neoliberale Wirtschaftsdoktrin durchgesetzte Entwicklung des Prekariats ermöglicht es den Menschen nicht mehr ihre Existenz durch Lohnarbeit zu sichern.
Gleichzeitig werden die Menschen durch das Hartz-IV-Regime um ihr Existenzminimum gebracht und durch Sanktionen gezwungen jedwede Lohnarbeit anzunehmen. Dieses Regime ist existenzbedrohend, menschenunwürdig und u.E. verfassungswidrig.
Diese Entwicklung kann nach Auffassung unserer BI nur durch die schrittweise (s.u.) Einführung eines Grundeinkommens wieder rückgängig gemacht werden. Einige Vorteile eines BGE wären z. B. Abschaffung der Armut, Erhöhung der Kaufkraft, was auch der Wirtschaft zu Gute käme, eine Demokratie-, Kultur- und Streikpauschale, Freiheitsgewinn für die Menschen u.v.a. mehr.
Nachdem Wolfgang das BGE in dieser Weise vorgestellt hatte war es jetzt mein Part das Ganze mit einem konkreten Finanzierungsbeispiel zu unterlegen. Nachdem ich darauf hingewiesen hatte, dass es eine ganze Reihe von durchgerechneten BGE-Finanzierungsmodellen gäbe, machte ich als Linker die Finanzierung am Modell des emanzipatorischen Grundeinkommens die Finanzierung deutlich:
Die Höhe des BGE beträgt laut diesem Modell 1080 Euro für Erwachsene und 540 Euro für Kinder und Jugendliche.
Die Höhe des BGE wird an die Höhe des Volkseinkommens gekoppelt. 50 Prozent des Volkseinkommens sollen als BGE gewährt werden.
Der Finanzierungsbedarf eines solchen BGE beträgt 985 Milliarden Euro
Es werden allerdings auch 122 Milliarden Euro an steuerfinanzierten Leistungen überflüssig.

Wegfallende Sozialleistungen und Steuererleichterungen

Grundsicherung für Arbeitsuchende 35,0 Milliarden Euro
Sozialhilfeausgaben 20,5 Milliarden Euro
BAföG und Ausbildungsförderung 2,5 Milliarden Euro
Kindergeld 46,0 Milliarden Euro
Steuerliche Erleichterungen 18,0 Milliarden Euro
Gesamtsumme 122 Milliarden Euro

Die Nettofinanzierung beträgt also demzufolge 863 Milliarden Euro.

Finanzierung des BGE (863 Milliarden Euro) als Sozialdividende

BGE-Abgabe von 33,5% ca. 560 Mrd. Euro
Sachkapitalabgabe von 1,5% ca. 125 Mrd. Euro
Primärenergieabgabe von 2,5 Cent/kWh. ca. 95 Mrd. Euro
Luxusabgabe auf definierte Luxusgüter ca. 70 Mrd. Euro
Transfer Bundeshaushalt ca. 13 Mrd. Euro
Gesamtsumme 863 Milliarden Euro

So könnte die Finanzierung eines BGE als Sozialdividende nach dem Beispiel der BAG Grundeinkommen der Linken, aber durchaus auch wie sie sich unsere BI vorstellt, aussehen.
Mit der Einführung des Grundeinkommens wären dann nur noch drei Einkommenssteuersätze von jeweils 5 Prozent, 15 Prozent und 25 Prozent notwendig. Die ersten 2160 Euro pro Monat und Person (bis zum 2-fachen BGE-Satz) würden pauschal mit 5 Prozent besteuert. Ab 2161 Euro bis 5400 Euro (5-facher BGE-Satz) fielen 15 Prozent Einkommensteuer und darüber 25 Prozent Einkommensteuer pro Monat uns Person an. Das BGE selbst wäre steuerfrei. Zusammen mit der BGE-Abgabe ergäbe sich eine progressive Besteuerung der Einkommen, bei der alle Menschen unterhalb von 7000 Euro brutto Monatseinkommen netto mehr Geld zur Verfügung hätten als bisher.
Zum Abschluss des Vortrages wiesen Wolfgang und ich darauf hin, dass unsere Bürgerinitiative davon ausgeht, dass ein solches BGE schrittweise in Form

Einer Kindergrundsicherung
eines Bildungsgrundeinkommens

eines Rentnergrundeinkommens („Basisrente“)
eines Pflegegrundeinkommens („Sorge-Arbeit“)
einer Sanktionsfreie Mindestsicherung
eines existenz- und teilhabesicherndes Grundeinkommens für alle


eingeführt werden könnte. Die Vorstellung unsers BGE-Modells war dank des diskussionsfreudigen Publikums in Oldenstadt nicht immer ganz einfach, aber die Resonanz, das es so funktionieren könnte, war für uns erfreulich und gleichzeitig eine Motivation, um weiter am Thema zu arbeiten. Alles in allem war es auch für uns eine neue Erfahrung und ein insgesamt gelungener Tag.

Axel Nürge