BI Grundeinkommen befragt Bundestags-Kandidierende im Wahlkreis 40
Deutschland – ein Ort, in dem wir gut und gerne leben? Für fast die Hälfte der hiesigen Bevölkerung wird dieser der scheidenden Bundeskanzlerin zugeschriebene Satz zunehmend zur leeren Floskel. Laut Auskunft der Bundesregierung droht 40% der RentnerInnen – 15 Millionen Menschen – zukünftig Altersarmut. Schon jetzt leben 15% der Familien im Hartz-IV-Bezug – mit viel zu niedrigen Regelsätzen, entwürdigenden Sanktionen, von sozialer Wertschätzung ausgegrenzt. Fast 3 Millionen ihrer Kinder sind armutsgefährdet.
Welche Lösungsangebote haben die örtlichen Bundestags-Kandidierenden für die zunehmende soziale Spaltung? Ein Projektteam der BI Bedingungsloses Grundeinkommen (BGE) Nienburg/Weser erhielt ausführliche Antworten von MdB Maik Beermann (CDU), MdB Marja-Liisa Völlers (SPD), MdB Katja Keul (Grüne), Lennart Dahms (Die Linke) und Gabriele Tautz (Tierschutzpartei). Von FDP und Freie Wähler ging keine Antwort ein, AfD und dieBasis wurden nicht befragt.
Die soziale Zukunfts-Idee eines existenzsichernden BGE für alle ist zwar in der öffentlichen Pro-Contra-Debatte angekommen, wird aber nur schrittweise und in den notwendigsten Defizitbereichen des Sozialstaats „ausprobiert“ werden können. Darum zielten die Lösungsanfragen auf die lebensbegleitenden Sozialprogramme zur Kindergrundsicherung, zur Ausbildungs- und Studienförderung, zur Mindestsicherung bei Erwerbsausfall und zur armutsfesten Alterssicherung.
Armutsfeste Kindergrundsicherung (aktuell 637 Euro)
Einen ersten Hoffnungsschimmer warf die Frage zur Kindergrundsicherung. Zwar will die CDU an dem bisherigen System des steuerabzugsfähigen Kinderfreibetrags, am Kindergeld/Kinderzuschlag sowie am Abzug vom Hartz-IV-Satz festhalten und den steuerlichen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende weiter erhöhen. Aber Grüne, Linke, SPD und Tierschutzpartei wollen die Kinderförderung neu und armutsfest „vom Kopf auf die Füße“ stellen. Die verschiedenen Leistungen wie Kinderfreibeträge, Kindergeld, Kinderzuschlag, Kinder-Sozialgeld und Bedarfe für Bildung und Teilhabe werden zusammengefasst und bis zum 25. bzw. 27.Lebensjahr ausgezahlt. Diese neue, eigenständige, steuerfinanzierte Kindergrundsicherung umfasst einen Garantie- oder Basisbetrag für jedes Kind – ein partielles Grundeinkommen (Die Linke 328 Euro, SPD ca. 250 Euro, Grüne und Tierschutzpartei noch ohne Betragshöhe). Zweite Säule ist ein etwa doppelter Höchst- oder Plusbetrag von ca. 500 Euro. Das vom Kinderschutzbund getragene Bündnis Kindergrundsicherung fordert einen Gesamtbedarf von aktuell ca.637 Euro (393 Euro Existenzminimum lt.Bundesverfassungsgericht plus Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsgeld).